Bauüberwachung

BAUÜBERWACHUNG

Bauausführende und Planer sind nach geltendem Werksvertragsrecht verpflichtet ein mangelfreies Bauwerk nach den anerkannten Regeln der Technik und nach der vereinbarten Beschaffenheit zu errichten. Oft ist es aber schwierig die Qualität des Bauwerks sicherzustellen. Etwas 90% der Bauwerke werden mit einem Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger errichtet. Das bedeutet, dass somit kein unabhängiger Bauüberwacher die Interessen des Bauherrn vertritt.

Baubegleitende Qualitätskontrollen sind jedoch ein sehr wichtiges Instrument, die Qualität am Bau zu sichern bzw. zu erhöhen. Mängel können im Rahmen des Baufortschritts frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Die erste Kontrolle beginnt bereits mit der technischen Prüfung der Baubeschreibung und die juristische Prüfung durch einen Fachanwalt. Eine aussagekräftige Werkplanung ist ebenso ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Dies wird oft unterschätzt! Es ist von hoher Wichtigkeit, dass dieser mit dem Bauherrn durchgesprochen wird. Hier können mögliche „Missverständnisse“ und Fehlinformationen noch vor der Umsetzung vermieden werden. Die Kontrollen auf der Baustelle bestehen ausschließlich auf visueller Basis. Bauteilöffnungen oder bauleitenden Tätigkeiten können damit nicht abgedeckt werden.

Folgende Kontrollen werden empfohlen:

  • Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung
  • Gründungsarbeiten
  • Keller, Abdichtung, Drainage
  • Rohbau Erdgeschoss
  • Rohbau Ober-bzw. Dachgeschoss(e)
  • Dachdeckung, Fenster
  • Rohinstallation (gesonderter Gutachter/Bauüberwacher)
  • Innenausbau, Dämmung, Estrichdämmung
  • Trockenbau, Estrich Wand-und Bodenbeläge
  • Vorabnahme
  • Abnahme

(Hinweis: Statik, Wärmeschutz, Schallschutz, Haustechnik, Geotechnik etc. erfordern zusätzliche Fachberater)