Für Klarheit bei Bauschäden
Ob beim Immobilienkauf, nach Wasserschäden, bei sichtbaren Mängeln oder zur Absicherung während und nach dem Bau: Das Sachverständigen- und Architekturbüro Christine Pfister schafft fachliche Klarheit.
Zum Leistungsspektrum gehören die Untersuchung und Dokumentation von Bauschäden, Gutachten, Beweissicherungen sowie baubegleitende Prüfungen und Beratungen. Das Denken hört nicht bei der Normung auf.
Gutachten und
Beweissicherung
- Privatgutachten / Kurzgutachten / Stellungnahmen
- Gerichtsgutachten
- Beweissicherungen


Prüfen, begleiten und absichern
- Prüfung von Baubeschreibungen (Bautechnik)
- Baubegleitende Qualitätskontrolle
- Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistung
Kauf, Schäden und Sanierung
- Kaufberatung / Begehung vor Erwerb Bestand
- Sanierungsberatung/Beratung für Schadensbeseitigung
- Feuchtigkeits-, Wasserschaden- & Schimmel-Gutachten


Flächen und
Aufmaß
- Wohnraumvermessung
- Flächenberechnung
Ich brauche
Unterstützung bei
Bauschäden und
Mängeln


Gutachten und
Beweissicherung
Sachverständige Untersuchung und nachvollziehbare Dokumentation von Bauschäden, Mängeln und bautechnischen Sachverhalten in schriftlicher Form – als verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte.
Antworten auf häufige Fragen aus der Praxis, zusammengestellt von Christine Pfister.
Privatgutachten/Kurzgutachten/Stellungnahmen
Als Bausachverständiger in Ansbach und Umgebung erstellen wir Privatgutachten, Kurzgutachten und Beweissicherungen zu Bauschäden, Mängeln und Bauzuständen. Die gutachterliche Einschätzung dient als fundierte Grundlage für weitere Schritte – etwa zur Mängel- oder Schadensbeseitigung.
Auf Wunsch entwickeln wir auch Lösungs- und Sanierungsvorschläge sowie grobe Kostenschätzungen.
Kosten & Abrechnung:
Jeder Schaden ist individuell und erfordert eine eigene Betrachtung mit unterschiedlichem Aufwand. Die Abrechnung erfolgt daher transparent nach Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten.
Gerichtsgutachten
Wir als Baugutachter unterstützen Gerichte und Rechtsanwälte bei der Klärung und Einschätzung von bautechnischen Mängeln und Schäden und erstellen entsprechend im vorgegebenen Zeitraum das Gutachten. Die Besichtigungstermine werden mit Kläger und Beklagten über den Rechtsbeistand abgestimmt.
Beweissicherungen
Oft muss mit einer Schadensbeseitigung aus Sicherheitsgründen und Schutz für Mensch und Bauwerk zeitnah begonnen werden. Hierfür eignet sich die sog. Beweissicherung bei der Beweismittel, Fotos, Dokumente, Daten etc. gesammelt und dokumentiert werden. Dies hilft als Grundlage bei Streitigkeiten, wenn die rechtlichen Angelegenheiten noch geklärt werden müssen und ein Stillstand in der Bauabwicklung vermieden werden muss. Am Besten sollte bereits die Beweissicherung von Fachleuten durchgeführt werden.
Wie läuft ein Privatgutachten ab?
Alle Leistungen zum Sachverständigenwesen im Überblick.
Kosten meines Baugutachtens
transparent klären

Prüfen,
begleiten
und absichern
Durch die Prüfung von Baubeschreibungen, die fachliche Begleitung während der Bauphase und die Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistung werden Mängel frühzeitig erkannt und fachlich korrekt eingeordnet.
Prüfung von Baubeschreibungen
Die Angebots- und Vertragsprüfung legt den ersten Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Sie schützen sich vor unerwarteten Zusatzkosten und, soweit dies aus dem Angebots- und Planungsstand bereits ersichtlich ist. Ein Großteil der zusätzlich zu erwartenden Kosten können somit noch vor Unterschrift verhandelt und berücksichtigt werden.
Die Bau- und Leistungsbeschreibung definiert die wesentlichen Rahmenbedingungen des Bauablaufs und definiert die Leistungen, Materialien und technischen Ausführungen, die vom Unternehmer zu erbringen sind.
Auf Grundlage des Baubeschreibung kann während des Bauprozesses überprüft werden, ob Unternehmen die vereinbarten
Leistungen auch in der vereinbarten Qualität mangelfrei umgesetzt werden.
Optimal ergänzt wird die Prüfung durch die sog. baubegleitende Qualitätskontrolle (BBQK).
Für die rechtlichen Vereinbarungen empfehlen wir eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt für Baurecht. Oft sind Klauseln enthalten, die den Auftraggeber benachteiligen und seine Rechte einschränken. Auch ist ein angemessener Zahlungsplan sehr wichtig, damit es zu keiner Zeit zu einer Überzahlung kommt!
Begleitung bei Bauabnahmen
Die Umsetzung eines Bauprojektes ist für einen Bauherrn als Baulaie eine Herausforderung und am Ende erfolgt nun ein sehr wichtiger Schritt: die Bauabnahme! Sie stellt den rechtlichen Wendepunkt im Bauvertrag dar.
Formen der Abnahme:
- Ausdrückliche Abnahme (förmlich oder formlos)
- Konkludente Abnahme (z.B. Nutzungsaufnahme)
- Fiktive Abnahme (z.B. Fristablauf)
Die Abnahme einer Bauleistung hat im deutschen Baurecht eine zentrale rechtliche Bedeutung, insbesondere nach dem BGB (§ 640 BGB) und auch im VOB/B-Vertrag. Sie markiert den Übergang von der Ausführungs- zur Gewährleistungsphase mit folgenden wichtigen Bedeutungen, u.a.:
- Beweislastumkehr
- Übergang der Gefahr
- Anerkennung der Leistung
- Einschränkung von Mängelrechten
- Fälligkeit der Vergütung
- Beginn der Gewährleistungsfrist
Das Abnahmeprotokoll ist rechtlich vom Auftraggeber zu führen und vom Auftragnehmer nach Einverständnis zu unterzeichnen.
Hierbei unterstütze und begleite ich Sie mit meinen Fachkenntnissen und erstelle bei Bedarf ein Begleitprotokoll.
Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistung
Als Bauherr haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungszeit.
Je nach Vertragsgestaltung unterscheiden sich die Verjährungsfristen für die Mängelbeseitigungsansprüche.
- 5 Jahre nach § 634a Abs. 3 BGB
- 4 Jahre nach Vereinbarung der § 13 Abs. 4 VOB/B
Ein Großteil aller Schäden tritt im Laufe der ersten Jahre auf (siehe Grafik). Daher ist eine umfassende Bestandsaufnahme vor Ablauf der Frist sehr sinnvoll. Dieser Kontrolltermin ist mit dem Abnahmetermin vergleichbar, da hier das Bauwerk nochmals auf Mängel geprüft und dokumentiert wird. Die Mängel können dann dem jeweiligen Unternehmer schriftlich angezeigt und gerügt und zur Beseitigung aufgefordert werden.

Baubegleitende
Qualitätskontrolle
Die baubegleitende Qualitätskontrolle unterstützt Bauherren dabei, die Qualität der Bauausführung unabhängig zu überprüfen. Gerade bei Bauvorhaben mit Generalunternehmern oder Bauträgern fehlt häufig eine neutrale Kontrolle im Interesse des Bauherrn.
Durch regelmäßige Prüfungen können Mängel frühzeitig erkannt und kostspielige Folgeschäden vermieden werden.

Was leistet die baubegleitende Qualitätskontrolle durch Baugutachter?
- Technische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung
- Visuelle Kontrolle der Bauausführung zu definierten Bauabschnitten
- Frühzeitiges Erkennen und Dokumentieren von Baumängeln
- Sachliche Einordnung und lösungsorientierte Hinweise
Hinweis: Die Kontrollen erfolgen auf visueller Basis. Bauteilöffnungen oder bauleitende Tätigkeiten sind nicht Bestandteil der Leistung.
Dokumentation & Nutzen
- Schriftliche und fotografische Dokumentation des Baustands
- Zeitnaher Baustellenbericht zur Weitergabe an die ausführenden Unternehmen
- Wichtige Grundlage zur Mängelrüge oder für eine spätere rechtliche Klärung
Typische Kontrolltermine (Beispiel Einfamilienhaus)
- Gründung / Bodenplatte
- Rohbau inkl. Keller und Dachstuhl
- Dacheindeckung
- Fenstereinbau
- Estrich, Innenausbau und Haustechnik
- Fassade
- Fachliche Begleitung zur Abnahme
Je nach Bauablauf können einzelne Termine zusammengefasst werden.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Architektin und Bauleiterin sind mir typische Abläufe und Fehlerquellen auf den Baustellen vertraut. Fehler können passieren – entscheidend ist eine sachliche, offene und lösungsorientierte Klärung im richtigen Moment.
Alle Leistungen zum Sachverständigenwesen im Überblick.
Über 30 Jahre
Erfahrung im Bauwesen
Von der Planung über
die Bauleitung bis zur
Begutachtung und
Bewertung


Kauf, Schäden
und Sanierung
Bei der Begehung vor dem Immobilienkauf, der Bewertung von Schäden sowie bei Wasserschäden und Schimmel unterstützt das Sachverständigen- und Architekturbüro Christine Pfister mit einer realistischen Einschätzung. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und sinnvolle Maßnahmen zur Schadensbeseitigung aufzuzeigen.
Die wichtigsten Punkte dazu werden von Christine Pfister kompakt geklärt.
Kaufberatung
Der Neubau einer Immobilie ist für viele nicht mehr realisierbar – daher rückt der Kauf einer Bestandsimmobilie zunehmend in den Fokus. Umso wichtiger ist es, den baulichen Zustand vor dem Kauf fachlich prüfen zu lassen. Besonders entscheidend ist die Gebäudesubstanz, da sie über Jahrzehnte bestehen bleibt. Die Haustechnik ist ebenfalls relevant, unterliegt jedoch einem kürzeren Lebenszyklus und verändert sich kontinuierlich.
Typische Fragestellungen bei einer Begehung:
■ Sind vorhandene Risse unbedenklich oder kritisch?
■ In welchem Zustand sind Keller und Dach?
■ Gibt es Hinweise auf Feuchtigkeit, Schimmel, Hausschwamm oder Schädlinge?
Schädlingsbefall?
- Wie ist der Wärmeschutz zu bewerten?
- Welchen Zustand hat die Fassade?
- Welche Sanierungen sind kurzfristig erforderlich?
Auf Wunsch erstellen wir im Anschluss an den Ortstermin ein schriftliches Kurzgutachten sowie eine grobe Kostenschätzung für notwendige Sanierungsmaßnahmen (auf Basis vorhandener Bestandspläne). Gerne begleiten wir Sie beim Besichtigungstermin, weisen auf sichtbare Mängel hin und beraten Sie – auch aus architektonischer Sicht – bei möglichen Umbaumaßnahmen.
Sanierungsberatung
Sie möchten eine bestehende Immobilie sanieren, sind sich aber nicht sicher, was genau zu tun ist und welcher Umfang und Aufwand Sie erwartet? In einer Erstberatung vor Ort geben wir Ihnen gerne unsere erste Einschätzung zur Bausubstanz und welche Maßnahmen dringend durchzuführen wären. Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch ein Sanierungskonzept und eine Kostenschätzung nach Gewerken, so dass Sie einen guten transparenten Überblick bekommen. Wenn Sie wollen, können wir Sie auch bei der Planung und Umsetzung unterstützen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, dann können wir die Leistungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen.
Wasserschäden und Schimmel-Gutachten
Feuchtigkeitsschäden können umfangreiche Folgen haben. Dies betrifft nicht nur die Bausubstanz sondern auch die Gesundheit der Bewohner. Die Ursachen sind u.a. Bauschäden oder mangelhafte Bauwerksabdichtung, Rohrleitungsschäden oder ungünstige klimatische Verhältnisse in den Räumen. Ein muffig-modriger Geruch, oft sind Keller davon betroffen, ist ein eindeutiger Hinweis auf sog. Microbiol Volatile Organic Compounds (MVOC).
Als Baugutachter in Ansbach und Umgebung prüfe ich die Schäden vor Ort, messe die Feuchtigkeitsbelastungen und gebe Ihnen Hinweise zu deren Entstehung und Tipps und Empfehlungen zur Beseitigung und/oder Vorbeugung.
Alle Leistungen zum Sachverständigenwesen im Überblick.

Flächen und Aufmaß
Mit Wohnraumvermessung und Flächenberechnung werden Wohn- und Nutzflächen exakt und nachvollziehbar ermittelt. So entsteht eine verlässliche Grundlage für Kauf, Bewertung oder rechtliche Fragestellungen – auch für Mieter.
Wohnraumvermessung
Die Wohnraumvermessung schafft Klarheit über die tatsächliche Größe einer Wohnung. In Deutschland erfolgt die Berechnung bei frei finanzierten Wohnungen in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Gerade bei Miet- oder Kaufverträgen lohnt sich eine genaue Prüfung, da Wohnflächenangaben häufig von der Realität abweichen.
Flächenberechnung
Eine korrekte Flächenberechnung ist insbesondere bei miet- und betriebskostenrelevanten Fragen von Bedeutung. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, kann dies rechtliche Konsequenzen haben – etwa Mietminderung oder Rückforderungen zu viel gezahlter Miete.
Auch Betriebskosten müssen stets auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche abgerechnet werden. Alternativ angewendete Berechnungen nach DIN 277 führen häufig zu höheren Flächenangaben und sind im Wohnungsmietrecht nur eingeschränkt relevant.
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Rückmeldungen
aus der Praxis
Erfahrungsberichte aus begleiteten Bau- und
Immobilienprojekten in Ansbach und Umgebung.
Christine Pfister unterstützt auch gerne in den Bereichen
Immobilienbewertung und Architektur:
Architektur
Architektur mit Blick fürs Ganze: Entwurf, Planung und Bauüberwachung aus einer Hand.
Gemeinsam gestalten
Immobilienbewertung
Fundierte Immobilienbewertungen und Gutachten auf Basis bautechnischer und marktrelevanter Kriterien.
Immobilienwert ermitteln