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Bauen mit Architekten

10 gewichtige Gründe mit einem freien Architekten zu bauen

Grundsätzlich ist lt. Berufsordnung der freie Architekt Sachverwalter seines Bauherrn und muss seine Unabhängigkeit wahren. Aus seiner besonderen Verantwortung gegenüber Bauherrn und der Allgemeinheit ergeben sich besondere Aufgaben und Verpflichtungen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch von den Architektenkammern www.byak.de


1. Das Bauen mit einem freien Architekten ist günstiger als mit einem Bauträger

Dies bewies z.B. das Pilotprojekt der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg beim Bau des Finanzamtes in Ludwigsburg. Im Rahmen der Baumaßnahme wurden bundesweit unterschiedliche Modelle untersucht

  1. mit Generalunternehmer
  2. mit Leistungsverzeichnissen/Fachlose/Einzelgewerke (erstellt durch freien Architekt)
  3. Finanzierungsangebote
  4. Investorenlösungen

Ergebnis: Kostengünstigste Variante war die Vergabe nach Fachlosen durch die Architektenausschreibungen (5,18 % – 15,74 % günstiger !)


2. Handwerksleistungen günstiger durch direkte Vergabe der einzelnen Bauleistungen

  • Der Architekt definiert exakt die Arbeitsleistung der Handwerker
  • Es erfolgen keine Preisaufschläge wie bei den Angeboten eines Generalunternehmers
  • Gewinnbemessung erfolgt nur von einem Unternehmer
  • Gewährleistungsansprüche direkter und klarer definierbar

 

3. Kontrolle welche Firma die Leistungen ausführt

  • Selbstbestimmte Auswahl geeigneter Firmen
  • Es gibt keine Subunternehmer, daher hohe Transparenz bei der Arbeitsleistung und Materialqualität
  • Vermeidung von Billiganbietern mit Pfusch und Mängel
  • Klare und direkte Absprache möglich

 

4. Ein verantwortungsbewußter Bauherr hat bei einem Bauträgermodell nicht weniger Arbeit

Bei einem schlüsselfertigem Angebot muss der verantwortungsbewußte Bauherr dennoch die Bauprodukte und den genauen Leistungsumfang hinterfragen. Ein freier Architekt bietet Ihnen an, als Ihr Sachverwalter so viel Arbeit und Verantwortung zu übernehmen. Er ist objektiv und berät den Bauherrn bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten der Bauprodukte und ihre Anwendungsmöglichkeiten und sinnvollen Einsatzbereich.


5. Exakte Leistungsbeschreibung der Bauprodukte

Die Leistungsbeschreibungen eines Bauträgers sind in der Regel sehr allgemein gehalten z.B.: ........" im Bad weiße hochwertige Fliesen"...."Innentüren Furnier beschichtet"..."Kunststofffenster weiß, Glas u=1,1 Dies sind Zustandsbeschreibungen und liefern keine Aussage über die Qualität und Ausführung. Es fehlen jegliche Hinweise über z.B. Fliesenart, ob Steinzeug, Steingut, Feinsteinzeug, Rutschhemmung, Verlegeart, Fugen, Abmessungen, Beanspruchungsgruppe, Türdrückermodell/Fabrikat usw.......


6. Klare Definition der Planungskosten

Planungsaufwand und Planungskosten fallen immer an. Bei einem Bauträger werden die Planungskosten oftmals dem Gesamtpaket zugeschlagen und der Bauherr hat keine Aussage über den Umfang und die Qualität der Planunterlagen. Häufig sind jedoch keinerlei Werkpläne vorhanden, dies ist bereits schon der erste Mangel, der auch gerichtlich geahndet werden kann. Wer sagt, dass ihm dafür keine Kosten entstehen, der plant und überwacht nicht, oder rechnet die Kosten verständlicherweise an anderer Stelle ab. Es stellt sich die Frage welche Qualifikation der Planer besitzt, wenn er günstiger als ein Architekt sein soll. Der Gesetzgeber erlaubt keinen Preiswettbewerb sobald Architektenleistungen zu erbringen sind, egal ob von einem freien Architekten oder von einem Generalunternehmer


7. Überwachung vor Ort

Die Bauüberwachung ist beim Architektenhonorar mit 32 % von der Gesamtleistung angesetzt, der Stellenwert dieser Leistung liegt also entsprechend hoch. Wer aber überwacht den Generalunternehmer? Der Architekt überwacht alle Bauleistungen, rügt Mängel sobald sie erkannt sind und sorgt für die sofortige Beseitigung der Baumängel, kontrolliert Aufmaße und die Rechnungen, damit nicht zuviel abgerechnet wird und koordiniert die Zeitplanung.


8. Der freie Architekt als Sachverwalter des Bauherrn

Im Rahmen seiner Sachverwaltung hat der freie Architekt den Bauherrn, welcher sich regelmäßig nicht im Baubereich auskennt:

  • unabhängig bei der Entwicklung des Projektes zu beraten
  • wirtschaftlich und fachlich geeignete Baufirmen zu empfehlen
  • auf die geeignetsten und neuesten Produktstoffe hinzuweisen
  • eine tadellose Bauausführung zu überwachen und sicherzustellen
  • die Interessen des Bauherrn gegenüber den Handwerkern zu vertreten

 

9. Kontrolle über die Vertragspartner

Es muss genau geprüft werden, wer hinter dem Vertragspartner steht. Oft sind es bei Generalunternehmer für den Bau von Einfamilienhäuser 1-3 Mann GmbH´s. Hier ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob diese einen Zeitplan einhalten können, wie sieht es mit der Insolvenzgefahr aus, kann überhaupt die bestellte Bauqualität gewährleistet werden, sind die Zahlungspläne im Vertrag gerecht geregelt?


10. Klare Verhältnisse

Mit der Beauftragung eines freien Architekten als Berater, Sachverwalter und Treuhänder hat der zukünftige Bauherr das wichtigste Prinzip bei Bauen beachtet, nämlich die Trennung von Bauplanung und Bauausführung. Hinter vollmundig formulierten Werbeanzeigen kann es in der Praxis schnell zu Problemen kommen. Ein freier Architekt dagegen arbeitet als „dritte Instanz". Er sorgt dafür, dass die Qualität stimmt und die Kosten transparent bleiben und koordiniert und kontrolliert alle am Bau Beteiligten. Die Architektenhonorare sind klar und verbindlich vom Gesetzgeber mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt.