Architektur- und Sachverständigenbüro C. Pfister


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Bewertung von Immobilien

Die Wertvorstellung eines Objektes hat sehr unterschiedliche Ansätze. So haben der Käufer und der Verkäufer logischerweise einen völlig andere Blickwinkel. Hierbei kann ein unabhängiger Gutachter helfen, indem er den Verkehrswert der Immobilie ermittelt.

Der Verkehrswert ist aber nicht mit dem Verkaufswert gleichzusetzen, sondern liefert eine seriöse Verhandlungsbasis.

Bei der Verkehrswertermittlung werden viele Eigenschaften und Einflüsse berücksichtigt z.B. Lage und Größe des Grundstückes, Baujahr, Reparaturstau, Infrastruktur, Zuschnitt und Bauqualität etc.

Die Qualifikation für die Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke erfolgt über Seminare und erfolgreicher Prüfung beim Sachverständigenverband Mitte e.V. und wird weiterhin durch Fortbildungsmaßnahmen gestützt.

Grundlage der Verkehrswertermittlung bilden die Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2002) und die ImmoWertV 2010.

Bei Privatgutachten orientiere ich mich an den Tabellen für die Honorarempfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger BDGS.

Gerichtsgutachten werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honororiert.

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